Allgemeine Geschäftsbedingungen der b & p Immobilien und Grundbesitz GmbH
Angebote
Unseren Angeboten liegen die Angaben des Verkäufers zugrunde. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Irrtum, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer Zustimmung erlaubt. Werden unsere Angebote oder unsere Informationen an Dritte weitergegeben und schließt der Dritte aufgrund dessen einen Hauptvertrag ab, so verpflichtet sich der Kunde zur Übernahme der Provision, die gemäß unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen angefallen wäre.
Entstehen des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Kaufvertrag oder Mietvertrag zustande gekommen ist. Hierbei genügt die Ursächlichkeit der Tätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht. Der Eintritt einer im Hauptvertrag vereinbarten auflösenden Bedingung berührt unseren Provisionsanspruch ebenfalls nicht. Wenn der Hauptvertrag durch Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts aufgelöst wird, gilt dasselbe. Ebenfalls bleibt der Provisionsanspruch bestehen, wenn nachträgliche Unwirksamkeit aus Gründen, die der Makler nicht zu vertreten hat, auftreten.
Provisionssätze
Für die Vermittlung von gewerblichen Miet- und Pachtverträgen sowie für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge hat der Mieter oder Pächter bei einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren eine Provision von 3 Monatsmieten zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen. Bei einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren hat der Mieter eine Provision in Höhe von 4 Monatsmieten zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen. Wird einem Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht eingeräumt, so wird dies der Grundmietlaufzeit oder Grundpachtlaufzeit hinzugerechnet. Der Provisionsanspruch berechnet sich dann aufgrund der Gesamtlaufzeit unabhängig davon, ob die Option ausgeübt wird. Bei der Vereinbarung einer Staffelmiete berechnet sich der Provisionsanspruch aus der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit.
Bei erfolgreicher Vermietung von Wohnraum erhalten wir vom Mieter eine Provision von 2,38 Monatsmieten incl. 19% MwSt.
Für die Vermittlung oder Nachweis eines Kaufvertrages sowie für den Erwerb von unbebauten oder bebauten Liegenschaften ist vom Käufer eine Provision in Höhe von 3 % zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer vom Gesamtkaufpreis einschließlich aller Nebenabreden zu zahlen.
Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
Auftraggeber
Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle Angaben, die wir für die Durchführung des Auftrages benötigen, vollständig und richtig zu erteilen. Ist uns ein Alleinauftrag erteilt, verpflichtet sich unser Auftraggeber, während der Laufzeit des Vertrages neben uns keine weiteren Makler einzuschalten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Köln.
Stand 01.01.2009
Angebote
Unseren Angeboten liegen die Angaben des Verkäufers zugrunde. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Irrtum, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer Zustimmung erlaubt. Werden unsere Angebote oder unsere Informationen an Dritte weitergegeben und schließt der Dritte aufgrund dessen einen Hauptvertrag ab, so verpflichtet sich der Kunde zur Übernahme der Provision, die gemäß unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen angefallen wäre.
Entstehen des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Kaufvertrag oder Mietvertrag zustande gekommen ist. Hierbei genügt die Ursächlichkeit der Tätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht. Der Eintritt einer im Hauptvertrag vereinbarten auflösenden Bedingung berührt unseren Provisionsanspruch ebenfalls nicht. Wenn der Hauptvertrag durch Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts aufgelöst wird, gilt dasselbe. Ebenfalls bleibt der Provisionsanspruch bestehen, wenn nachträgliche Unwirksamkeit aus Gründen, die der Makler nicht zu vertreten hat, auftreten.
Provisionssätze
Für die Vermittlung von gewerblichen Miet- und Pachtverträgen sowie für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge hat der Mieter oder Pächter bei einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren eine Provision von 3 Monatsmieten zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen. Bei einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren hat der Mieter eine Provision in Höhe von 4 Monatsmieten zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen. Wird einem Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht eingeräumt, so wird dies der Grundmietlaufzeit oder Grundpachtlaufzeit hinzugerechnet. Der Provisionsanspruch berechnet sich dann aufgrund der Gesamtlaufzeit unabhängig davon, ob die Option ausgeübt wird. Bei der Vereinbarung einer Staffelmiete berechnet sich der Provisionsanspruch aus der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit.
Bei erfolgreicher Vermietung von Wohnraum erhalten wir vom Mieter eine Provision von 2,38 Monatsmieten incl. 19% MwSt.
Für die Vermittlung oder Nachweis eines Kaufvertrages sowie für den Erwerb von unbebauten oder bebauten Liegenschaften ist vom Käufer eine Provision in Höhe von 3 % zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer vom Gesamtkaufpreis einschließlich aller Nebenabreden zu zahlen.
Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
Auftraggeber
Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle Angaben, die wir für die Durchführung des Auftrages benötigen, vollständig und richtig zu erteilen. Ist uns ein Alleinauftrag erteilt, verpflichtet sich unser Auftraggeber, während der Laufzeit des Vertrages neben uns keine weiteren Makler einzuschalten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Köln.
Stand 01.01.2009








